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Regulierung & Recht · 14.9.2026

Bundesamt für Einwanderung und Zuwanderung erlässt Verlängerung einer bestehenden Datenverarbeitung

Das Bundesamt für Einwanderung und Zuwanderung (Bundesamt für Einwanderung und Zuwanderung) lädt die Öffentlichkeit und andere Bundesbehörden ein, sich zu diesem geplanten Erweiterung einer bestehenden Datenverarbeitung zu äußern. Im Rahmen des Papierverarbeitungsreduktionsgesetzes (Papierverarbeitungsreduktionsgesetz) von 1995 wird die Verlautbarung in der Bundesanzeiger veröffentlicht, um Kommentare zu den Art der Datenverarbeitung, den Kategorien der Befragten, den geschätzten Belastung (d.h. die Zeit, Mühe und Ressourcen, die die Befragten aufwenden müssen, um zu antworten), den geschätzten Kosten für die Befragten und den tatsächlichen Datenverarbeitungsinstrumenten einzuholen.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — All DocumentsOriginalquelle öffnen →

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