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Regulierung & Recht · 14.9.2026

Bundesamt für Einwanderung und Zuwanderung erlässt Verlängerung einer bestehenden Datenverarbeitung ohne Änderung

Das Bundesamt für Einwanderung und Zuwanderung (Bundesamt für Einwanderung und Zuwanderung) lädt die Öffentlichkeit und andere Bundesbehörden ein, sich zu diesem vorgeschlagenen Erweiterung einer derzeit genehmigten Datenverarbeitung zu äußern. Im Rahmen des Papierverfahrensreduktionsgesetzes (PRA) von 1995 wird die Datenverarbeitungsanzeige im Bundesanzeiger veröffentlicht, um Kommentare zu den Art der Datenverarbeitung, den Kategorien der Befragten, den geschätzten Belastung (d.h. die Zeit, Mühe und Ressourcen, die die Befragten zum Antworten verwenden), den geschätzten Kosten für die Befragten und den tatsächlichen Datenverarbeitungsinstrumenten einzuholen.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — All DocumentsOriginalquelle öffnen →

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