Regulierung & Recht · 14.9.2026
Bundesamt für Einwanderung erlässt Verlängerung einer bestehenden Datenverarbeitung ohne Änderung
Das Bundesamt für Einwanderung (Bundesamt für Einwanderung) lädt die Öffentlichkeit und andere Bundesbehörden ein, sich zu diesem vorgeschlagenen Erweiterung einer bestehenden Datenverarbeitung zu äußern. Im Rahmen des Papierverfahrensreduktionsgesetzes (Papierverfahrensreduktionsgesetz) von 1995 wird die Verfahrensbeschreibung in der Bundesanzeiger veröffentlicht, um Kommentare zu den Art der Datenverarbeitung, den Kategorien der Befragten, den geschätzten Belastung (d.h. die Zeit, Mühe und Ressourcen, die die Befragten zum Antworten verwenden), den geschätzten Kosten für die Befragten und den tatsächlichen Datenverarbeitungsinstrumenten einzuholen.