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Regulierung & Recht · 17.9.2026Aktualisiert: 18.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Die Selbstregulierenden Organisationen; LCH SA; Beschluss, der bedingte Erlaubnis nach § 36 des Börsenabkommens vom 1934 gewährt, bezüglich der Anforderungen an die Einreichung von Regeln

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Zusammenfassung

Die Selbstregulierenden Organisationen haben einen Beschluss gefasst, der LCH SA bedingte Erlaubnis gewährt, um die Anforderungen an die Einreichung von Regeln nach dem Börsenabkommen vom 1934 zu ändern

Originalsprache der Quelle: Federal Register — All DocumentsOriginalquelle öffnen →

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