Regulierung & Recht · 17.9.2026Aktualisiert: 18.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Die Selbstregulierenden Organisationen; LCH SA; Beschluss, der bedingte Erlaubnis nach § 36 des Börsenabkommens vom 1934 gewährt, bezüglich der Anforderungen an die Einreichung von Regeln
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Zusammenfassung
Die Selbstregulierenden Organisationen haben einen Beschluss gefasst, der LCH SA bedingte Erlaubnis gewährt, um die Anforderungen an die Einreichung von Regeln nach dem Börsenabkommen vom 1934 zu ändern
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