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Regulierung & Recht · 18.9.2026Aktualisiert: 18.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Beschränkungen für die Zollfreihaltung von Kleidungsstücken, die in den von der EU als Vorteilspartner betrachteten Subsahara-Afrika-Ländern hergestellt werden und aus regionalen und drittländerischen Stoffen bestehen

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Zusammenfassung

Die Europäische Union hat neue Beschränkungen für die Zollfreihaltung von Kleidungsstücken eingeführt, die in den von der EU als Vorteilspartner betrachteten Subsahara-Afrika-Ländern hergestellt werden und aus regionalen und drittländerischen Stoffen bestehen. Die Beschränkungen gelten ab dem 1. Januar 2024

Originalsprache der Quelle: Federal Register — All DocumentsOriginalquelle öffnen →

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