Regulierung & Recht · 18.9.2026Aktualisiert: 18.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
ACHP nimmt Kategorisierung der Umweltauswirkungen gemäß dem Nationalen Umweltrecht fest
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Zusammenfassung
Die Beratungsrat für historische Erhaltung (ACHP) informiert die Öffentlichkeit und dokumentiert die Annahme des Bundesinstituts für Umweltwirtschaft (Bundesumweltamt) der Kategorisierung der Umweltauswirkungen (CE) für Richtlinien, Verordnungen und Richtlinien unter Abschnitt 109 des Nationalen Umweltrechts (NEPA). Diese Erklärung identifiziert die Arten von Maßnahmen, unter denen die ACHP die CE anwendet, die Überlegungen, die die ACHP bei der Bestimmung der Anwendbarkeit der CE verwendet, und die Beratung zwischen den Behörden über die Verwendung der CE, einschließlich der Anwendung von außergewöhnlichen Umständen.