Regulacje i polityka gospodarcza · 21.9.2026
Frist für Berichte und Aufzeichnungen zu Gefängnisbildungprogrammen im Jahr 2025/26 festgelegt
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Frist für die Einreichung von Berichten und Aufzeichnungen zu Gefängnisbildungprogrammen im Jahr 2025/26 festgelegt. Diese Programme ermöglichen es Gefangenen, an einem Zertifikat, einem Abschluss oder einem anderen anerkannten Postsekundärdiplom zu studieren. Diese Programme müssen die Voraussetzungen nach 34 CFR 600 und 34 CFR 668.234 erfüllen. Die Programme müssen von einem an der Titel IV des Bildungshochschulgesetzes 1965 (BHG) zugelassenen Postsekundärinstitution durchgeführt werden, die sich in Gefängnissen betreiben darf und von der zuständigen Staatsbehörde des Bundesamt für Gefängnisse nach 34 CFR 668.235 genehmigt wurde. Diese Programme, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung verwaltet werden, bieten finanzielle Unterstützung für Gefangene an, um ihre Bildungskosten zu bezahlen. Diese Programme müssen dem Bundesministerium in den von dem Bundesminister in der Bundesanzeiger veröffentlichten Fristen gemäß 34 CFR 668.236 Berichte einreichen. Diese Ankündigung legt die Frist für die Einreichung von Berichten und Aufzeichnungen fest.