Regulierung & Recht · 25.9.2026Aktualisiert: 17.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
60-Tägige Ankündigung zur geplanten Informationserfassung: Offenlegung von Anpassungsraten für Anleihen (ARM)
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Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) bittet das Büro für Verwaltung und Rechnung (Büro für Verwaltung und Rechnung) um Genehmigung für die von der Bundesregierung erfassene Informationen. Gemäß dem Papierwerksreduktionsgesetz (Papierwerksreduktionsgesetz) bittet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung um Stellungnahme von allen interessierten Parteien zur geplanten Erfassung von Informationen. Der Zweck dieser Ankündigung besteht darin, 60 Tage für öffentliche Stellungnahme zu ermöglichen.