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Internationaler Handel · 4.6.2026Aktualisiert: 26.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Bestimmte Energiegetränke und deren Kennzeichnung und Verpackung; Mitteilung über die Ermittlungseinrichtung

Lokale automatische Übersetzung · Originalsprache der Quelle

Zusammenfassung

Hiermit wird bekannt gegeben, dass eine Beschwerde im Namen der Monster Energy Company of Corona in Kalifornien am 17. April 2026 unter Abschnitt 337 des Tarifgesetzes von 1930 (gemachten Änderungen) bei der US-International Trade Commission eingereicht wurde. Eine Ergänzung zur Beschwerde wurde am 21. Mai 2026 eingereichen. Die Beschwerde belegt als Ergänzungsbeschwerde Verstöße gegen Abschnitt 337, die auf der Einfuhr in die Vereinigten Staaten, den Verkauf für die Einfuhr und den Verkaf innerhalb der Vereinigten Staaten nach Einfuhr bestimmter Energiegetränke und deren Etikettierung und Verpackung aufgrund der Verletzung einer oder mehrerer US-Markenregistrierungszeichen Nr. 6,760,27

Originalsprache der Quelle: Federal Register — International Trade CommissionOriginalquelle öffnen →

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