Internationaler Handel · 10.7.2026Aktualisiert: 24.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Bestimmte Handwerkmaschinen und Teile davon; Mitteilung über die endgültige Entscheidung der Kommission, bei der eine Verletzung von Abschnitt 337 festgestellt wurde; Erlass einer allgemeinen Ausschlussbescheinigung, beschränkter Ausschlösungsbescheidigungen sowie Aufhebung und Abzugbeschedigungen; Beendigung der Untersuchung
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Zusammenfassung
Hiermit wird bekannt gegeben, dass die US-amerikanische Internationale Handelskommission in dieser Untersuchung einen Verstoß gegen Abschnitt 337 des Tarifgesetzes von 1930 (gemäss der Änderungen) festgestellt hat und eine allgemeine Ausschlussbescheinigung ("GEO") erlassen hat, mit der die Einfuhr bestimmter Handwerkmaschinen und deren Bauteile verboten werden, die das US-Patent Nr. D893,563 ("D563-Patent") verletzen, eine beschränkte Ausschlüsserbescheidigung ("LEO"), die dem nicht ausreichenden Beklagten LiPing Zhan ("Konduone") im Hinblick auf das US Patent Nr.: 11,905,64