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Internationaler Handel · 13.7.2026Aktualisiert: 24.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Bestimmte elektronische Brillenprodukte, deren Komponenten und damit verbundene Abrechnungsgeräte (II); Mitteilung über die Entscheidung der Kommission, Rechtsbehelfe gegen den nicht in Erfüllung des Vorbeholds stehenden Verurteilten zu erlassen; Beendigung der Untersuchung

Lokale automatische Übersetzung · Originalsprache der Quelle

Zusammenfassung

Hiermit wird bekannt gegeben, dass die US-amerikanische Internationale Handelskommission ("Kommission") beschlossen hat, (1) eine Begrenzung der Ausschlussverordnung ("LEO") zu erteilen, mit der bestimmte elektronische Brillenprodukte, deren Komponenten und damit verbundene Ladegeräte von oder für den Betroffenen MyW Technology Co., Ltd. aus Shenzhen, China ("Defaulting Respondent"); und (2) eine Einstellung und Aufhebung (CDO) gegen den Defaulted Respondente verboten werden. Die Untersuchung ist beendet.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — International Trade CommissionOriginalquelle öffnen →

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