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Technologie · 14.9.2026Aktualisiert: 17.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Börsenbehörde gewährt Ausnahmen von bestimmten Inline XBRL-Verfahren

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Zusammenfassung

Die Bundeskommission für Wertpapiere und Märkte (Börsenbehörde) hat eine Entscheidung getroffen, die Ausnahmen von bestimmten Inline XBRL-Anforderungen vom 16. Dezember 2024 gewährt. Insbesondere gewährt die Kommission Ausnahmen von bestimmten Filiingsanforderungen.

Originalsprache der Quelle: U.S. Securities and Exchange CommissionOriginalquelle öffnen →

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