Regulierung & Recht · 22.7.2026Aktualisiert: 24.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Die Kommission hat die Kommission mit dem vorliegenden Beschluss über die Durchführung der Maßnahmen zur Erreichung des Artikels 107 Absatz 1 Buchstabe a und der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 in Bezug auf die Verringerung der Gefahr von Wasserversorgung in den Mitgliedstaaten beschlossen.
Lokale automatische Übersetzung · Originalsprache der Quelle
Zusammenfassung
Das Justizministerium (DOJ), das Büro für Alkohol, Tabak, Feuerwaffen und Explosivstoffe (ATF), wird dem Amt für Verwaltung und Haushalt (OMB) folgende Informationserhebungsanträge zur Überprüfung und Genehmigung gemäß dem Papierkrammverringerungsabkommen von 1995 vorlegen.