Geschäft · 17.8.2026Aktualisiert: 23.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Beschluss nach §§ 362 und 365 des Gesetzes über die öffentliche Gesundheitsversorgung, mit dem das Recht auf Eintrittserlaubnis bestimmter Personen aus Ländern fortgesetzt wird, in denen eine karantänefähige Krankheit vorliegt,
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Zusammenfassung
Die Zentren für Krankheitskontrolle und -prävention (CDC), eine Komponente des Gesundheits- und Humandienstministeriums (HHS), gibt bekannt, dass sie einen Befehl nach Abschnitt 362 und 365 des Public Health Service Act und damit verbundenen Durchführungsverordnungen ausstellt und die Aussetzung des Rechts auf Einführung bestimmter Personen aus Ländern fortsetzt, in denen ein Ausbruch einer karantänefähigen übertragbaren Krankheit besteht. Dieser Befehel wurde am 12. August 2026 ausgegeben und bleibt bis zum Freitag 11. September 2026 Uhr 16:59 Uhr Ostendtagszeit (EDT) in Kraft. Dieser Auftrag kann nach Ermessen des Direktors vor diesem Zeitpunkt geändert oder aufgehoben