Geschäft · 29.6.2026Aktualisiert: 20.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Die Kommission hat die Kommission mit der vorliegenden Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 in Kenntnis gesetzt.
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Zusammenfassung
Diese letzte Regel revidiert die technischen Leitlinien zur Quantifizierung, Berichterstattung und Überprüfung der Kohlenstoffintensität von landwirtschaftlichen Rohstoffpflanzen, die bei der Erzeugung von Biokraftstoffen verwendet werden, im Vergleich zu einem geschätzten nationalen Durchschnitt, der durch eine vorläufige Zwischenregelung vom Januar 2025 festgelegt wurde.