Energie & Umwelt · 18.8.2026Aktualisiert: 23.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Sekretär des Energieberatungsgremiums
Lokale automatische Übersetzung · Originalsprache der Quelle
Zusammenfassung
Gemäß dem Gesetz des Bundesberatungsausschusses und nach Konsultation mit dem Verwaltungssekretariat des Ausschusses, General Services Administration, wird die Verlängerung des Energieberatungsrates (SEAB) für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem 26. August 2026 bekannt gegeben. Der Ausschuß berät und empfiehlt dem Energieminister über Energiepolitik; Grund- und angewandte Forschung und Entwicklungstätigkeiten des Abteilungen; Wirtschafts- und Sicherheitspolitik sowie über alle anderen Aktivitäten und Operationen des Energieberichts.