Internationaler Handel · 9.7.2026Aktualisiert: 24.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Aufhebung von Teilen des Abteilungsrechts Titel VI zur engeren Einhaltung der Satzung und zur Durchführung der Vollstreckungsanordnung 14281
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Zusammenfassung
Mit dieser Regel ändert das Staatsministerium ("Abteilung") seine Vorschriften zur Durchführung des Titels VI des Bürgerrechtsgesetzes von 1964 ("Titel VI") um ihre Vorschriften mit Titel VI anzupassen und damit dem Erfüllungsbeschluss 14281 nachzukommen.