Internationaler Handel · 17.8.2026Aktualisiert: 23.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Delegierung der Befugnis an den stellvertretenden Wirtschafts-, Energie- und Geschäftssekretär, um Anträge auf Neuauslegung von Sanktionsbezeichnungen zu überprüfen und abzulehnen
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Zusammenfassung
Delegierung der Befugnis an den stellvertretenden Wirtschafts-, Energie- und Geschäftssekretär, um Anträge auf Neuauslegung von Sanktionsbezeichnungen zu überprüfen und abzulehnen