Finanzen & Märkte · 2.5.2025Aktualisiert: 21.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Aktivitäten zur Informationserhebung der vorgeschlagenen Agentur; Anfrage nach Kommentaren
Lokale automatische Übersetzung · Originalsprache der Quelle
Zusammenfassung
Gemäß den Vorschriften des Dokumenteverringerungsachts von 1995 (PRA) können die OCC, das Board und die FDIC (die Agenturen) keine Informationserhebung durchführen oder sponsern und der Betroffene nicht darauf reagieren muss, es sei denn, sie enthält eine derzeit gültige Kontrollnummer des Amtes für Verwaltung und Haushalt (OMB). Der Bundesrat für Prüfung von Finanzinstituten (FFIEC), zu dem die Agenturen Mitglied sind, hat die Veröffentlichung eines Vorschlags der Agenturen zur öffentlichen Stellungnahme zugelassen, den Marktrisikoregulationsbericht für Unternehmen nach der Marktrisikokapitalregel (FFiEC 102) ohne Überarbeitung um drei Jahre zu verlängern, der derzeit ein genehmigter Informationserfassung ist.