Geschäft · 22.9.2026Aktualisiert: 18.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Die Bundesbehörde für Lebensmittel und Medikamente (BfArM) veröffentlicht Richtlinien für nichtklinische Prüfungen
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Zusammenfassung
Die Bundesbehörde für Lebensmittel und Medikamente (BfArM) hat eine Direktverordnung erlassen, bei der die Bezeichnungen 'Tierschutztest' oder 'Studie' durch 'nichtklinische Prüfung' oder 'Studie' ersetzt werden. Darüber hinaus fügt die BfArM eine Definition der Begriffe 'nichtklinische Prüfung' und 'Studie' hinzu.