Geschäft · 13.10.2026Aktualisiert: 17.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Die Bundesregierung plant die Einreichung eines Formulars zur Beantragung einer Steuerbefreiung für Feuerwaffen und Registrierung bei der ATF; Die Bundesbehörden bitten um Kommentare zur Änderung eines bereits genehmigten Formulars
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Zusammenfassung
Die Justizbehörde (DOJ) plant die Einreichung eines Formulars zur Beantragung einer Steuerbefreiung für Feuerwaffen und Registrierung bei der ATF (Bundesbehörde für Alkohol, Tabak, Feuerwaffen und Sprengstoff) und bittet um Kommentare zur Änderung eines bereits genehmigten Formulars, das als AT-Form 3 (5320.3) bekannt ist.