Finanzen & Märkte · 25.11.2025Aktualisiert: 21.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Verbesserung der Transparenz und der öffentlichen Rechenschaftspflicht der Kontroll-Stresstestsmodelle und -Szenarien; Änderungen an der Regel über die Planung von Kapital und die Anforderungen für den Stresspäffer, eine verbesserte Regel über Vorsichtsstandards und eine Verordnung LL; Verlängerung der Kommentarfrist
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Zusammenfassung
Am 18. November 2025 veröffentlichte der Ausschuss im Bundesregister einen Antrag auf öffentliche Stellungnahmen zu den Modellen, die für die Durchführung des Aufsichtsstress-Tests des Ausschusses verwendet wurden, Änderungen an diesen Modellen zur Umsetzung des Stress-Tests 2026 und vorgeschlagene Änderungen zur Verbesserung der Transparenz und der öffentlichen Rechenschaftspflicht des Rahmenwerks für Stress-Testungen des Ausschuss (das Vorschlag).