Internationaler Handel · 11.6.2026Aktualisiert: 26.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Die Kommission hat die Kommission mit der Erhebung des Artikels 107 Absatz 1 Buchstabe a und dem Artikel 108 Absatz 2 Buchstabe c EG-Vertrag in Verbindung gebracht.
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Zusammenfassung
Das Handelsministerium lädt die breite Öffentlichkeit und andere Bundesbehörden gemäß dem Gesetz zur Reduktion von Papierarbeit von 1995 (PRA) dazu ein, sich zu den vorgeschlagenen und fortgesetzten Informationssammlungen zu äußern, was uns dabei hilft, die Auswirkungen unserer Anforderungen an die Erhebung von Informationen zu beurteilen und die Berichterstattungslast der Öffentheit zu minimieren.