Internationaler Handel · 12.6.2026Aktualisiert: 26.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Die Kommission hat die Kommission mit der Erhebung des Artikels 21 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1033/2008 in Bezug auf die Einführung von Maßnahmen zur Verringerung der Schäden und Zuwiderhandlungen unter dem Umfang von "Krisik-Silicon Photovoltaic Cells" im Sinne des Artikels 23 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung, einschließlich der Annahme eines Beschlusses über die Einrichtung einer Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG, geprüft.
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Zusammenfassung
Das US-amerikanische Ministerium für Handel (Commerce) legt vorläufig fest, dass mituntergleiche Subventionen an Hersteller und Exporteure von kristallinen Silizium Photovoltaikzellen, ob montiert in Module oder nicht, aus der Volksrepublik China (China) während des Reviewzeitraums (POR), 1. Januar 2023, bis 31. Dezember 2023 gewährt wurden. Darüber hinaus beabsichtigen wir diese Review zu kündigen, in Bezug auf die in Anhang III aufgeführten Unternehmen. Interessenten sind eingeladen, zu diesen vorläufigen Ergebnissen Stellung zu nehmen und Commerce's Absicht, die Revision teilweise zu künftigen.