Energie & Umwelt · 25.2.1994Aktualisiert: 16.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Acrylsäure-Stearyl-Methacrylat-Copolymer; Toleranz-Ausnahmeregelung
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Zusammenfassung
Die B. F. Goodrich Co. hat eine Ausnahmeregelung für die Verwendung von Acrylsäure-Stearyl-Methacrylat-Copolymer (CAS-Reg.-Nr. 27756-15-6) als Inertstoff (Emulgator, Suspensionsmittel oder Rheolog) in Pflanzenschutzmitteln beantragt. Das Produkt soll für die Anwendung auf wachsende Kulturen, rohe landwirtschaftliche Produkte nach der Ernte und Tiere verwendet werden können.