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Środowisko i energia · 25.2.1994

Acrylsäure-Stearyl-Methacrylat-Copolymer; Toleranz-Ausnahmeregelung

Die B. F. Goodrich Co. hat eine Ausnahmeregelung für die Verwendung von Acrylsäure-Stearyl-Methacrylat-Copolymer (CAS-Reg.-Nr. 27756-15-6) als Inertstoff (Emulgator, Suspensionsmittel oder Rheolog) in Pflanzenschutzmitteln beantragt. Das Produkt soll für die Anwendung auf wachsende Kulturen, rohe landwirtschaftliche Produkte nach der Ernte und Tiere verwendet werden können.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Environmental Protection AgencyOriginalquelle öffnen →