Geschäft · 15.9.2026Aktualisiert: 18.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Zivilstrafrechtliche Strafzinsanpassungen bleiben 2026 unverändert
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Zusammenfassung
Gemäß Richtlinien der Büro für die Verwaltung des Bundes (BfV) bleiben die Zivilstrafrechtlichen Strafzinsen des Bundesverwaltungsamt (BVA) im Jahr 2026 unverändert. Das Bundesamt für Verbrauchsschutz (BfV) wird die Strafzinsen aus dem Jahr 2025 fortlaufend anwenden.