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Internationaler Handel · 8.7.2026Aktualisiert: 24.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Ausgleichssteuerbeschluss für Phosphatsdünger aus dem Königreich Marokko: vorübergehend zollfreier Einfuhr

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Zusammenfassung

Am 29. Juni 2026 hat der Präsident der Vereinigten Staaten eine Ausnahmerklärung und die Genehmigung für die vorübergehend zollfreie Einfuhr von Phosphatdüngemitteln aus dem Königreich Marokko (Marocco) gemäß Abschnitt 318 a des Tarifgesetzes von 1930 in geänderter Fassung (der Gesetz) erteilt. Das US-amerikanische Handelsministerium (Handel) erlaubt den Exportern und/oder Importeuren vorüber zu verlangen, dass die Einfuhren von Düngemittel aus Marokko unterliegen der Ausgleichssteuerordnung, nach 19 CFR 358 ̊2 ----------------------------------------------------------------------------------

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Department of CommerceOriginalquelle öffnen →

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