Geschäft · 5.10.2026Aktualisiert: 18.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Beförderung von Finanzplaner-Certifizierungen zu qualifizierten natürlichen Personen für den anerkannten Anlegerstatus
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Zusammenfassung
Die Bundeskommission für Wertpapiere und Märkte (Börsenkommission) prüft, ob sie eine Entscheidung treffen wird, um eine Zertifizierung als Finanzplaner (CFP) als qualifizierter natürlicher Person für den anerkannten Anlegerstatus zu erkennen.