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Geschäft · 5.10.2026Aktualisiert: 18.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Beförderung von Finanzplaner-Certifizierungen zu qualifizierten natürlichen Personen für den anerkannten Anlegerstatus

Lokale automatische Übersetzung · Originalsprache der Quelle

Zusammenfassung

Die Bundeskommission für Wertpapiere und Märkte (Börsenkommission) prüft, ob sie eine Entscheidung treffen wird, um eine Zertifizierung als Finanzplaner (CFP) als qualifizierter natürlicher Person für den anerkannten Anlegerstatus zu erkennen.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — SECOriginalquelle öffnen →

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