Internationaler Handel · 15.7.2026Aktualisiert: 27.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Elektronische Anmeldesysteme für Anmelden nach dem Protokoll über das Madrid-Abkommen zur internationalen Markeneinregistrierung
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Zusammenfassung
Die Antragsteller können internationale Anträge mit Ursprung in den Vereinigten Staaten nach dem Protokoll über das Madrid-Abkommen zur internationalen Markennämterung und zur Beantwortung von Unregelmäßigkeitsmeldungen durch das von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) betreute E-Filing-System von Madrid (Madrid e-Filling) einreichen, das vom Direktor des Patent- und Markenamts der Vereinigten Staaten (Direktor) als elektronisches Markenanmeldesystem für diesen Zweck ausgewiesen wurde.