BN Business News
Unternehmen hinzufügen →

Internationaler Handel · 15.7.2026Aktualisiert: 27.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Elektronische Anmeldesysteme für Anmelden nach dem Protokoll über das Madrid-Abkommen zur internationalen Markeneinregistrierung

Lokale automatische Übersetzung · Originalsprache der Quelle

Zusammenfassung

Die Antragsteller können internationale Anträge mit Ursprung in den Vereinigten Staaten nach dem Protokoll über das Madrid-Abkommen zur internationalen Markennämterung und zur Beantwortung von Unregelmäßigkeitsmeldungen durch das von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) betreute E-Filing-System von Madrid (Madrid e-Filling) einreichen, das vom Direktor des Patent- und Markenamts der Vereinigten Staaten (Direktor) als elektronisches Markenanmeldesystem für diesen Zweck ausgewiesen wurde.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Department of CommerceOriginalquelle öffnen →

Weitere Themen

Business-Analysen →