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Finanzen & Märkte · 30.9.2026Aktualisiert: 18.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Die Bundesregierung hat die endgültigen Änderungen an der Vorschrifft D zur Festlegung der Notenbankenreserven von Kreditinstituten verabschiedet

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Zusammenfassung

Die Bundesregierung hat die endgültigen Änderungen an der Vorschrifft D zur Festlegung der Notenbankenreserven von Kreditinstituten verabschiedet. Die Bundesregierung hat die endgültigen Änderungen an der Vorschrifft D zur Festlegung der Notenbankenreserven von Kreditinstituten verabschiedet, um die Zinssätze für die von oder auf Rechnung der Bundesnotenbanken gehaltenen Reserven zu ändern.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Federal ReserveOriginalquelle öffnen →

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