Finanzen & Märkte · 30.9.2026Aktualisiert: 18.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Die Bundesregierung hat die endgültigen Änderungen an der Vorschrifft D zur Festlegung der Notenbankenreserven von Kreditinstituten verabschiedet
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Zusammenfassung
Die Bundesregierung hat die endgültigen Änderungen an der Vorschrifft D zur Festlegung der Notenbankenreserven von Kreditinstituten verabschiedet. Die Bundesregierung hat die endgültigen Änderungen an der Vorschrifft D zur Festlegung der Notenbankenreserven von Kreditinstituten verabschiedet, um die Zinssätze für die von oder auf Rechnung der Bundesnotenbanken gehaltenen Reserven zu ändern.
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