Regulierung & Recht · 16.10.2026
D-Wave-Klassenaufsicht: Anleger mit erheblichen Verlusten mögen sich für die Führung des D-Wave-Klagerichtsverfahrens bewerben
Die Anwaltskanzlei Robbins Geller Rudman & Dowd LLP kündigt an, dass das D-Wave-Klagerichtsverfahren die Anleger, die D-Wave Quantum Inc. (WKN: QBTS) Aktien gekauft oder erworben haben, vertritt, um mögliche Verluste zu ersetzen.