Geschäft · 16.10.2026
Nichtanwendbarkeit von Abschnitt 357(c) auf konsolidierte Gruppen
Diese Dokumente enthalten endgültige Vorschriften, die klären, dass die Annahme gewisser Verbindlichkeiten durch einen Empfänger in einem bestimmten Fall keine Reduzierung der Verbindlichkeiten des Übertragenden zur Folge hat.