Geschäft · 29.1.2026
Büro für Kinderunterhaltung bittet um Verlängerung von Kinderunterhaltsservice-Formularen unter Haager Abkommen
Die Büro für Kinderunterhaltung fordert eine 3-jährige Verlängerung der Bereitstellung von Kinderunterhaltsservice in IV-D-Fällen unter dem Haager Kinderunterhaltungsabkommen; Bundesgenehmigte Formulare (Bundesbeauftragter für die Verwaltung (BMF) : 0970-0488, Ablauf 31. März 2026). Es werden keine Änderungen an diesen Formularen verlangt.