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Geschäft · 29.1.2026

Büro für Kinderunterhaltung bittet um Verlängerung von Kinderunterhaltsservice-Formularen unter Haager Abkommen

Die Büro für Kinderunterhaltung fordert eine 3-jährige Verlängerung der Bereitstellung von Kinderunterhaltsservice in IV-D-Fällen unter dem Haager Kinderunterhaltungsabkommen; Bundesgenehmigte Formulare (Bundesbeauftragter für die Verwaltung (BMF) : 0970-0488, Ablauf 31. März 2026). Es werden keine Änderungen an diesen Formularen verlangt.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Health and Human ServicesOriginalquelle öffnen →

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