Geschäft · 11.4.2025
Clarifizierung der Nichtanwendbarkeit bestimmter Sprache in der Nichtdiskriminierung aufgrund von Behinderung in Programmen oder Aktivitäten, die mit Bundesmittel finanziert werden
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Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales (BMG oder das Bundesministerium) veröffentlicht dieses Dokument, um die Nichtanwendbarkeit bestimmter Sprache in der Vorabstimmung zu klären, die in der Vorabstimmung des 9. Mai 2024, des letzten Regierungsbeschlusses mit dem Titel "Nichtdiskriminierung aufgrund von Behinderung in Programmen oder Aktivitäten, die mit Bundesmittel finanziert werden", enthalten war, aber nicht im Regulierungstext enthalten war. Sprache in der Vorabstimmung, die sich auf Geschlechtsdysphorie bezieht, hat keine rechtliche Kraft und kann daher nicht durchgesetzt werden.