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Transport i infrastruktura · 15.1.2026

Verhütung von Alkoholverbrauch und verbotenen Drogenmissbrauch im Verkehrswesen

Die FTA hat für bestimmte Empfänger von FTA-Finanzhilfen die Alkohol- und Drogenkontrollraten für das Kalenderjahr 2026 bekannt gegeben. Die Mindestrate für zufällige Drogenkontrollen bleibt bei 50 Prozent, die Mindestrate für zufällige Alkoholkontrollen bleibt bei 10 Prozent.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Transportation DepartmentOriginalquelle öffnen →