Transport i infrastruktura · 28.1.2026
FMCSA genehmigt 37 Anträge auf Ausnahmen für Hör- und Sehbehinderte
Die Bundesbehörde für Schifffahrts- und Ozeanverkehr (FMCSA) hat 37 Anträge auf Ausnahmen für Hör- und Sehbehinderte zur Betrieb von Lastwagen unter Ausnahme der Hörprüfung in den Bundesregeln für den Schifffahrts- und Ozeanverkehr (FMCSRs) erhalten. Wenn genehmigt werden, ermöglichen diese Ausnahmen den Hör- und Sehbehinderten, Lastwagen unter Ausnahme der Hörprüfung in den Bundesregeln für den Schifffahrts- und Ozeanverkehr (FMCSRs) unter Einzug in den Bundesstaaten zu betreiben.