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Geschäft · 23.2.2026Aktualisiert: 16.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

FMCSA lehnt Antrag eines ICD-Geführten ab

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Zusammenfassung

Die Bundesbehörde für Schifffahrts- und Ozeanverkehr (FMCSA) hat den Antrag eines Einzelnen abgelehnt, der mit einem Implantierter Herzschlagregulator (ICD) behandelt wurde und eine Ausnahme von den Bundesregeln für den Straßenverkehr (FMCSRs) beantragte, die Personen mit einem aktuellen medizinischen Diagnose von Herzinfarkt, Angina pectoris, Herzinsuffizienz, Thrombose oder anderen Herzkrankheiten bekannter als Herzschlagregulatoren begleitend Synkope (übermäßige Bewusstlosigkeit), Atemnot (Schwäche beim Atmen), Zusammenfall oder kongestive Herzinsuffizienz erlauben.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Transportation DepartmentOriginalquelle öffnen →

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