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Transport i infrastruktura · 24.2.2026

DOT bittet zum Wiederaufschluss eines vorher genehmigten Informationsanforderungsverfahren: Änderung von Luftfahrtunternehmen- und -Dienstleistern

Die Bundesverkehrskommission (Bundesverkehr) einladet die Öffentlichkeit zu Kommentaren über die Absicht, das Verfahren zur Anforderung von Informationen beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMFT) zu erneuern. Das Verfahren beinhaltet Informationen von Luftfahrtunternehmen, die neue, erneuerte oder übertragenen Autorität in einem neuen Namen oder unter Verwendung eines Handelsnamens anfordern. Wir müssen dieses Anliegen in der Bundesanzeiger (Bundesverkehrsblatt) gemäß dem Papierwerksreduktionsgesetz von 1995 (Bundesgesetzblatt 1995, BGBl. I S. 1143) veröffentlichen.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Transportation DepartmentOriginalquelle öffnen →