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Geschäft · 17.3.2026Aktualisiert: 16.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

FMCSA genehmigt Anträge für Hör- und Sehbehinderter Fahrer

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Zusammenfassung

Die Bundesbehörde für Schifffahrts- und Ozeanverkehr (FMCSA) hat die Anträge von acht Personen für eine Ausnahme der Hörprüfungspflicht im Bundesverkehrsrecht (Bundesverkehrsordnung) (BVO) genehmigt. Mit dieser Ausnahme können diese Hör- und Sehbehinderten Personen in den Bundesstraßen unterwegs sein.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Transportation DepartmentOriginalquelle öffnen →

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