Transport i infrastruktura · 17.3.2026
FMCSA genehmigt Anträge für Hör- und Sehbehinderter Fahrer
Die Bundesbehörde für Schifffahrts- und Ozeanverkehr (FMCSA) hat die Anträge von acht Personen für eine Ausnahme der Hörprüfungspflicht im Bundesverkehrsrecht (Bundesverkehrsordnung) (BVO) genehmigt. Mit dieser Ausnahme können diese Hör- und Sehbehinderten Personen in den Bundesstraßen unterwegs sein.