Internationaler Handel · 11.4.2025
Abkommen über die Aufschiebung der Untersuchung der Zollabgaben auf Zucker aus Mexiko; vorläufige Ergebnisse der 2023-Verwaltungsprüfung
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Die US-Handelsabteilung (Commerce) hat vorläufig festgestellt, dass die Regierung Mexikos (GOM) und die ausgewählten Unternehmen Azucarera San Jose De Abajo S.A. und Santa Rosalia de la Chontalpa, SA de CV, während des Prüfzeitraums (POR) vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 mit dem Abkommen, das die Untersuchung der Zollabgaben auf Zucker aus Mexiko einstellte (CVD-Abkommen), in Übereinstimmung mit den Änderungen des CVD-Abkommens waren. Darüber hinaus hat Commerce vorläufig festgestellt, dass das CVD-Abkommen die anwendbaren gesetzlichen Anforderungen während des POR erfüllt hat.