Handel i gospodarka · 25.4.2025
Änderungen an der Unverifizierten Liste durch die BIS
Die Bundesbehörde für Industrie und Sicherheit (BIS) ändert die Exportverordnungen (EAR) durch Hinzufügung von 18 Personen zur Unverifizierten Liste (UVL). Von den 18 Personen, die zur UVL hinzugefügt werden, sind fünf unter dem Bestimmungsort der Volksrepublik China; sechs unter dem Bestimmungsort Finnland; drei unter dem Bestimmungsort der Türkei; zwei unter dem Bestimmungsort Kasachstan; ein unter dem Bestimmungsort Italiens; und ein unter dem Bestimmungsort des Vereinigten Königreichs. Darüber hinaus ändert die BIS die EAR durch Entfernung von fünf Personen aus der UVL. Von den fünf Personen, die aus der UVL entfernt werden, sind drei unter dem Bestimmungsort der Volksrepublik China und zwei unter dem Bestimmungsort der Vereinigten Arabischen Emirate.