Handel i gospodarka · 15.5.2025
Antrag auf Exemptionsfischereipermess (EFP) für die Fischerei im Großraum Atlantik wird weiterhin berücksichtigt.
Die Assistenzregionalverwaltungsleiterin für nachhaltige Fischerei im Großraum Atlantik, NMFS, hat eine vorläufige Entscheidung getroffen, dass eine Antragstellung für ein Exemptionsfischereipermess (EFP) alle erforderlichen Informationen enthält und weitere Berücksichtigung wert ist. Das EFP würde es für gefischtbare Schiffe, die eine Erlaubnis der Bundesregierung haben, erlauben, außerhalb der Fischereiverordnungen zu fischen, um von New England Marine Monitoring vorgeschlagene Ausnahmenfischereität zu unterstützen. Die Vorschriften unter dem Magnuson-Stevens-Fischereihilfs- und -Verwaltungsgesetz und dem Atlantischen Küstenfischereikooperationsmanagementgesetz erfordern die Veröffentlichung dieser Ankündigung, um interessierten Parteien die Möglichkeit zu bieten, sich auf Anträge für vorgeschlagene EFPs zu äußern.