Geschäft · 16.2.2024Aktualisiert: 17.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Vertraulichkeit von Patientenakten für Suchterkrankungen im Bundesministerium für Gesundheit und Soziales (BMGSH)
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Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales (BMGSH) veröffentlicht einen Endregelung, um die Vorschriften zu ändern, um die Regelung im Abschnitt 3221 des Coronavirus Aid, Relief, und Wirtschaftssicherungsgesetz (KARES-Gesetz) umzusetzen. Der Bundesminister für Gesundheit und Soziales hat diese Endregelung nach sorgfältiger Berücksichtigung aller öffentlichen Kommentare eingereicht, die in der Ankündigung der Vorlage eines Regierungsvorschlags (NPRM) für die Vertraulichkeit von Patientenakten für Suchterkrankungen eingereicht wurden. Diese Endregelung ändert auch bestimmte andere Änderungen, um die Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Portabilität der Krankenversicherung und die Datenschutzverordnung des Jahres 1996 (HIPAA) zu verbessern und die Belastung für Programme, für die Gesundheitskraften und Geschäftspartner zu verringern.