Marktregulierung · 29.1.2026
Bundesbehörden sammeln Informationen zu Finanzsachen; Kommentar eingehen; Verlängerung: Wertpapiergesetzes Regel 477
Die Bundesbehörden verlängern die Sammlung von Informationen zu Finanzsachen und bitten um Kommentare zu den Regelungen im Wertpapiergesetz. Die Verlängerung betrifft die Regel 477 des Wertpapiergesetzes.