Marktregulierung · 3.2.2026Aktualisiert: 16.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Antragstellung für Ausnahme gemäß § 36 des Börsenabkommens von 1934
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Zusammenfassung
Die Fixed Income Clearing Corporation und die Chicago Mercantile Exchange Inc. haben eine Antragstellung für eine Ausnahme gemäß § 36 des Börsenabkommens von 1934 in Bezug auf den Kreuzkredit von US-Schatzpapieren und verwandten Futures eingereicht. Die Antragstellung bezieht sich auf den Cross-Margining von US-Treasury-Sicherheiten und -Futures.