Transport i infrastruktura · 8.1.2025
Charter Service
Die Bundesbehörde für Verkehr (BfV) plant, die Vorschriften für die Bereitstellung von Charterdiensten durch Empfänger von Bundesfinanzhilfen zu ändern. Die geplanten Änderungen entfernen die Bundesfinanzhilfe-Programme in einem Anhang und die Leitlinien in zusätzlichen Anhangen und führen nichtsubstantielle technische Änderungen durch, um veraltete Zitationen zu entfernen und Klarheit zu schaffen. Die Änderungen sollen im Jahr 2024 in Kraft treten. Die Änderungen betreffen die Verwaltung von Charterdiensten durch die FTA und die Anforderungen an die Empfänger von Bundesfinanzhilfen. Die Änderungen sollen die Effizienz und Effektivität der Bereitstellung von Charterdiensten verbessern und die Transparenz erhöhen. Die Änderungen werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und können von den Empfängern von Bundesfinanzhilfen in Anspruch genommen werden. Die Änderungen werden im Rahmen des Charter Service Improvement Initiative (CSII) durchgeführt. Die Änderungen sollen im Jahr 2024 in Kraft treten. Die Änderungen betreffen die Verwaltung von Charterdiensten durch die FTA und die Anforderungen an die Empfänger von Bundesfinanzhilfen. Die Änderungen sollen die Effizienz und Effektivität