Geschäft · 12.2.2025
Verzögerung der Anwendbarkeit von Richtlinien zum Drittanbietervertrags
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Die Richtlinien zum Drittanbietervertrags (C 4220.1G) vom 16. Januar 2025, die Änderungen aufgrund von gesetzlichen und regulativen Änderungen seit der vorherigen Aktualisierung in C 4220.1F, werden nun erst am 1. April 2025 anwendbar.