Marktregulierung · 23.2.2026
Die Bundesanlegeraufsicht (Bundesanlegeraufsicht) plant Änderungen an den Anlageberichtsformularen N-PORT
Die Bundesanlegeraufsicht plant Änderungen an den Anlageberichtsformularen N-PORT, um bestimmten anlegerverwaltenden Unternehmen, darunter offene und geschlossene Anlagefonds sowie Fonds, die als Einheitsvermögensverwaltungsunternehmen organisiert sind, mehr Zeit zur Einreichung von monatlichen Berichten über die Veranlagung zu geben. Die geplanten Änderungen würden die von 2024 angenommenen Vorschriften anpassen, um diesen Fonds zusätzlich fünfzehn Tage zur Einreichung von monatlichen Berichten über die Veranlagung zu geben und die vierteljährliche Veröffentlichungsfrequenz wiederherstellen, die über zwei Jahrzehnte in Kraft war.